Die Prüfungsverordnungen für die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung beschreiben sowohl die fachlichen Inhalte wie auch die Anforderungsniveaus, auf denen Prüfungsteilnehmende diese Fachinhalte als Nachweis ihrer beruflichen Handlungskompetenzen beherrschen sollen. Diese differenzierten „Schwierigkeitsgrade“ entsprechen dem wissenschaftlich fundierten Modell der sog. Lernzieltaxonomie, denn jede Prüfung ist an einen vorausgegangenen Lernprozess gekoppelt – in der Regel ist das der Prüfungsvorbereitungslehrgang.
Das wissenschaftliche Fundament der Taxonomie
Einführung: Die Taxonomie von Lernzielen und Prüfungsanforderungen
Taxonomien stellen systematische Ordnungssysteme dar, mit deren Hilfe Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen strukturiert, beschrieben und vergleichbar gemacht werden können. Sie dienen dazu, die Vielfalt möglicher Lern- und Leistungsanforderungen in überschaubare Kategorien zu gliedern und diese in eine hierarchische Beziehung zueinander zu setzen.
WISSENSWERT – Funktionen von Taxonomien
In der Lehrgangs- und Prüfungsdidaktik erfüllen Taxonomien damit eine dreifache Funktion:
- Sie dienen den Dozierenden als Orientierung, in welcher Breite und Tiefe ein Fachinhalt vermittelt werden soll.
- Sie bieten den an der Erstellung von Prüfungsaufgaben Beteiligten sowie Prüfenden eine konzeptionelle Orientierung bei der Planung und Konstruktion von Prüfungsaufgaben bzw. bei der späteren Bewertung von Prüfungsleistungen.
- Nicht zuletzt tragen Taxonomien zur Transparenz gegenüber den Lehrgangs- und späteren Prüfungsteilnehmenden bei, indem sie verdeutlichen, welche Art von kognitiver oder praktischer Leistung von ihnen erwartet wird.
Der Einsatz taxonomischer Modelle ist insbesondere dort von Bedeutung, wo Prüfungen vergleichbar, valide und gerecht gestaltet sein sollen – etwa in standardisierten Abschluss-, Fortbildungs- oder Zertifikatsprüfungen. Durch die bewusste Zuordnung von Aufgaben zu taxonomischen Niveaustufen lässt sich das Risiko vermeiden, dass Prüfungen entweder bloßes Faktenwissen abfragen oder, am oberen Ende des Stufenmodells, mit komplexen Anforderungen überfrachtet sind, die nicht hinreichend vorbereitet oder curricular verankert wurden. Taxonomien leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Prüfungswesen.
Die Bloom‘sche Taxonomie als Referenzmodell
Das international bekannteste und bis heute einflussreichste taxonomische Modell ist die sogenannte Bloom’sche Taxonomie, die erstmals 1956 unter der Leitung von Benjamin Bloom veröffentlicht und in den folgenden Jahrzehnten mehrfach weiterentwickelt und revidiert wurde. Ziel dieses Modells war es ursprünglich, eine gemeinsame Sprache für die Beschreibung von Bildungszielen zu schaffen und damit Lehr- und Prüfungsprozesse systematisch planbar zu machen.
Die Bloom’sche Taxonomie unterscheidet drei grundlegende sogenannte Domänen oder auch Dimensionen des menschlichen Lernens und Leistens:
- die kognitive Domäne
- die affektive Domäne
- die psychomotorische Domäne
Diese Dreiteilung verdeutlicht, dass Lernen nicht allein als Anhäufung von Wissen verstanden wird, sondern stets auch Einstellungen, Haltungen und praktische Fertigkeiten beinhaltet.
WISSENSWERT – Prüfungen: primär kognitive Domäne
Für das Prüfungswesen – insbesondere im Kontext schriftlicher und mündlicher Prüfungen – ist vor allem die kognitive Domäne von zentraler Bedeutung.
Die kognitive Domäne: Strukturierung geistiger Leistungen
Die kognitive Domäne beschreibt geistige Prozesse, die mit Wissen, Denken, Verstehen, Problemlösen und Urteilen zusammenhängen. Sie bildet das Kernstück klassischer Leistungsüberprüfungen in der Schule, in der Aus- und Weiterbildung sowie an den Hochschulen. Innerhalb dieser Domäne unterscheidet die Bloom’sche Taxonomie mehrere Stufen kognitiver Komplexität, die hierarchisch angeordnet sind. In der heute gebräuchlichen revidierten Fassung lassen sich diese Stufen wie folgt beschreiben:
- Erinnern (Wiedergeben von Fakten, Begriffen, Definitionen)
- Verstehen (Erklären, Zusammenfassen, Interpretieren von Sachverhalten)
- Anwenden (Übertragen von Wissen auf konkrete Situationen oder Aufgaben)
- Analysieren (Zerlegen von Sachverhalten, Erkennen von Zusammenhängen und Strukturen)
- Bewerten (Beurteilen, Abwägen, Entscheiden auf Grundlage von Kriterien)
- Erstellen (Entwickeln neuer Lösungen, Konzepte oder Vorgehensweisen)
Diese sechs Stufen sind nicht als strikt voneinander getrennte Denkprozesse zu verstehen, sondern vielmehr als zunehmende Grade kognitiver Durchdringung. Höhere Niveaus setzen in der Regel niedrigere voraus: Wer etwas bewertet oder eigenständig konzipiert, muss es zuvor verstanden, analysiert und angewendet haben. Für die an der Erstellung von schriftlichen Prüfungsaufgaben Beteiligten und für Prüfende, die Aufgaben für mündliche Prüfungen entwickeln sollen, ist diese Differenzierung besonders wertvoll, da sie hilft, die Aufgaben gezielt auf ein gewünschtes Anspruchsniveau auszurichten.
WISSENSWERT – Taxonomiestufen sind thematisch ungebunden
Eine Aufgabe, die lediglich das Erinnern von Fakten verlangt, unterscheidet sich grundlegend von einer Aufgabe, die eine Analyse oder Bewertung fordert – auch wenn beide sich inhaltlich auf dasselbe Themengebiet beziehen können.
Relevanz der Taxonomie für Prüferinnen und Prüfer
Für Prüferinnen und Prüfer ergibt sich aus der Taxonomie der Lernziele ein wirkungsvolles Instrumentarium zur systematischen Bewertung von Prüfungsleistungen bzw. zur Gestaltung von Aufgaben für die mündliche Prüfung. Sie ermöglicht es,
- Prüfungsaufgaben gezielt auf bestimmte kognitive Niveaus auszurichten,
- eine ausgewogene Mischung unterschiedlicher Anforderungsstufen sicherzustellen,
- Prüfungen transparent, nachvollziehbar und vergleichbar zu gestalten sowie
- die Bewertung von Leistungen an den zuvor klar definierten Erwartungshorizonten auszurichten.
Insbesondere in schriftlichen und mündlichen Prüfungen bildet die kognitive Domäne den zentralen Referenzrahmen. Durch den bewussten Einsatz taxonomisch verorteter Operatoren, die ich im Folgenden noch genauer erläutere, wird das erwartete Leistungsniveau eindeutig kommuniziert und für alle Beteiligten – Prüfende wie Prüfungsteilnehmende – nachvollziehbar gemacht.
WISSENSWERT – Taxonomie als Werkzeug
Die Taxonomie stellt sowohl ein wissenschaftlich fundiertes Modell wie auch ein praxisnahes und unverzichtbares Werkzeug moderner Prüfungsdidaktik dar.
In textlinguistischer Hinsicht erfolgt die Umsetzung taxonomischer Anforderungen durch den Einsatz sogenannter Operatoren, zum Beispiel „erklären“, „vergleichen“, „entwickeln“ usw. Sie geben der Aufgabenformulierung eine Struktur, indem sie das, was zu tun ist, kennzeichnen und von dem unterscheidbar machen, worum es inhaltlich geht. Operatoren bilden somit das verbindende Element der Textstruktur einer Aufgabe und ermöglichen es, taxonomische Anforderungen in operative Handlungsanweisungen zu transformieren.
Eine linguistisch-grammatische Analyse von Prüfungsaufgaben
Um den systematischen Charakter der Taxonomie zu verstehen, ist es wichtig, sich die sprachlichen Anforderungen an Prüfungsaufgaben im Kontext der Bloom’schen Taxonomie vor Augen zu führen. Dies geschieht am besten im Hinblick auf die verwendeten Operatoren, die Grammatik und die Bewertungssicherheit.
1. Operatoren in Prüfungsaufgaben: grammatische, linguistische und kognitionspsychologische Perspektiven
Ein zentrales Instrument zur Umsetzung der kognitiven Taxonomie in der Prüfungspraxis sind die sogenannten Operatoren. Dabei handelt es sich um handlungsleitende Verben wie nennen, beschreiben, erläutern, analysieren, bewerten oder entwickeln, die den Prüfungsteilnehmenden klar signalisieren, welche Art von geistiger Leistung von ihnen erwartet wird.
WISSENSWERT – Funktion von Operatoren
Operatoren fungieren als Brücke zwischen dem abstrakten taxonomischen Modell und einer konkreten Prüfungsaufgabe. Sie machen das geforderte kognitive Niveau explizit und tragen damit wesentlich zur Verständlichkeit und Eindeutigkeit von Aufgabenstellungen bei. Gleichzeitig ermöglichen sie den Aufgabenerstellenden eine bewusste Steuerung der Aufgabenschwierigkeit und Prüfenden eine nachvollziehbare Bewertung der erbrachten Leistungen.
Gerade in standardisierten Prüfungen ist eine konsistente und reflektierte Verwendung von Operatoren unerlässlich, um Vergleichbarkeit und Fairness sicherzustellen. Unklare oder inkonsistente Operatoren können dazu führen, dass Aufgaben missverstanden werden oder Leistungen nicht angemessen bewertet werden können.
2. Was ist ein Operator – grammatisch betrachtet?
Im Prüfungswesen bezeichnet „Operator“ eine standardisierte Handlungsanweisung, die durch ein meist verbales Steuerwort (typischerweise im Imperativ) ausdrückt, welche sprachliche und kognitive Leistung von den Prüfungsteilnehmenden erwartet wird.
Grammatisch gesehen ist der Operator in der Regel
- ein finites Verb, zum Beispiel „nennen“, „erläutern“, „analysieren“ usw.
- häufig im Imperativ, zum Beispiel „Nennen Sie …“, „Begründen Sie …“ usw.
- oder in einer imperativähnlichen Konstruktion, zum Beispiel „Geben Sie an …“, „StellenSie dar …“ usw.
Der Operator übernimmt damit eine Funktion, die man in der Grammatik als steuernde Prädikation beschreiben kann: Er bestimmt, welche Art von Satzhandlung (illokutionäre Funktion) gemeint ist und welche Textsorte bzw. Antwortform plausibel ist. Zwei klassische Beispiele …
Beispiel 1: Nennen Sie drei Gründe für …
- Grammatik: Imperativ + Mengenangabe
- Erwartet: Aufzählung, jedoch keine Begründungstiefe
Beispiel 2: Erläutern Sie drei Gründe für …
- Grammatisch ähnlich, aber semantisch anspruchsvoller.
- Erwartet: Aufzählung mit Zusammenhängen, ggf. mit Beispielen.
WISSENSWERT – Operatoren als Handlungsanweisungen
Der Operator ist nicht nur „ein Verb“, sondern ein formales Steuerungsinstrument, das das Antwortformat, den Umfang, die Struktur und die Bewertbarkeit sprachlich fixiert und damit die Aufgabe, die Handlungsanweisung, überhaupt erst verstehbar macht.
3. Operatoren aus linguistischer Sicht: Sprachhandlung, Semantik und Pragmatik
Linguistisch wird ein Operator am besten als sprachlicher Trigger verstanden, der die Aufgabe als Sprachhandlung (Speech Act) rahmt. In der Sprechakttheorie ist eine Prüfungsaufgabe nicht nur ein Satz, sondern eine kommunikative Handlung: Die prüfende Instanz fordert eine bestimmte Leistung an. Operatoren sind dabei Illokutionsmarker – sie legen fest, was genau der Satz „tun“ soll.
Dabei wirken Operatoren auf mehreren Ebenen:
| Die Semantische Ebene (Bedeutung des Verbs) |
|
| Die pragmatische Ebene (kommunikative Erwartungen) | Der Operator erzeugt ein Erwartungsprofil: Welche Antwort wird als angemessen gelten? Welche Textstruktur wird erwartet (Liste, Fließtext, Argumentation, Vergleich)? |
| Die textlinguistische Ebene (Textsortensteuerung) | Operatoren steuern, ob die Antwort eher
ausfallen muss. |
WISSENSWERT – Operatoren verbessern die Bewertbarkeit
Damit sind Operatoren in Prüfungen letztlich das, was in der Linguistik oft als Instruktionssignale oder Handlungsanweisungen modelliert wird: Sie reduzieren Interpretationsspielräume, erhöhen Standardisierbarkeit und verbessern Bewertbarkeit.
4. Indikativ, Imperativ, Konjunktiv: Formen, Funktionen, Wirkungen
Um die Rolle des gerade im Deutschen sehr häufig verwendeten Konjunktivs zu verstehen, lohnt ein klarer Vergleich der drei zentralen Modi des Verbs in der deutschen Sprache.
Indikativ – der Modus der Feststellung
Der Indikativ ist der Normalmodus der Aussage. Er wird verwendet, um Sachverhalte als real, faktisch oder als geltend darzustellen. Beispiele:
- Die Lenkzeit beträgt …
- Die Fixkosten bleiben kurzfristig konstant.
Der rhetorische Einsatzgrund des Indikativs ist seine assertive (behauptende) Kraft. Er wirkt „fest“, sachlich, objektivierend. In Aufgabenstellungen wird der Indikativ oft genutzt, um Fälle zu beschreiben („Ein Fahrer fährt …“) oder Regeln zu präsentieren.
Die Verwendung des Indikativs ist geeignet, um Kontext stabil zu machen. Er ist kognitiv wenig belastend, weil er Klarheit suggeriert. Er ist deshalb der am häufigsten benutzte verbale Modus in Situationsbeschreibungen.
Imperativ – der Modus der Aufforderung
Der Imperativ ist der prototypische Modus für Handlungsanweisungen. Beispiele:
- Nennen Sie …
- Berechnen Sie …
- Vergleichen Sie …
Rhetorisch betrachtet ist der Imperativ direktiv: Er macht unmissverständlich, dass eine Leistung erwartet wird, und signalisiert eine klare Rollenverteilung: Die Prüfungsinstanz fordert, die/der Prüfungsteilnehmende liefert.
Prüfungsdidaktisch ist der Imperativ meist der Modus der Handlungsanweisungen, weil er:
- eindeutig ist,
- standardisierbar ist,
- gut mit Operatorenlisten harmoniert und
- Interpretationsspielräume reduziert.
Konjunktiv – der Modus der Irrealität, Distanz oder des Möglichkeitsraums
Der Konjunktiv ist komplexer, weil er im Deutschen verschiedene Funktionen hat. Zentral sind:
| Grammatische Form | Beispiele |
|---|---|
| Konjunktiv I: indirekte Rede/Distanzmarker | „Er sagt, er habe …“ Prüfungsaufgaben nutzen ihn selten. |
| Konjunktiv II: Irrealität, Hypothese, Möglichkeit, Wunsch, Höflichkeit | „Wenn Sie mehr Zeit hätten, würden Sie noch länger zuhören.“ (Sprachlich anspruchsvoller, aber oft nicht mehr zeitgemäß: „Hätten Sie mehr Zeit, hörten Sie noch länger zu.“) „Man könnte …“ „Sie sollten …“ (Modal + konjunktivische Höflichkeit bzw. normative Weichzeichnung) |
Rhetorisch erzeugt der Konjunktiv Distanz zum Gesagten. Er öffnet einen Modalraum (möglich, denkbar, hypothetisch), statt eine klare Anforderung zu setzen. Dies kann in didaktischen Texten sinnvoll sein – in Prüfungen ist es hingegen heikel.
EXKURS – Konjunktiv in Prüfungsaufgaben problematisch
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Deutsch eine Sprache ist, die aufgrund historischer Entwicklungen noch einen synthetischen Konjunktiv benutzt, also eine eigene flektierte Verbform dafür verwendet („er sei“, „sie liefe“, „es zeige sich“ etc.).
Viele andere moderne Sprachen, darunter gerade das bei vielen Prüfungsteilnehmenden als erste Sprache gesprochene Arabisch, Türkisch oder Russisch, zeigen entweder keinen morphologisch sichtbaren Konjunktiv (so in der russischen und türkischen Sprache) oder sie verwenden morphologisch sichtbare Konjunktivformen zur Erreichung anderer primärer Sprechziele (so in der arabischen Sprache).
Schon dadurch wird deutlich, dass die Verwendung von Konjunktivformen in Prüfungsfragen im Sinne der Transparenz und Verständlichkeit für möglichst viele Teilnehmende problematisch sein kann.
Fazit
Mit der vorliegenden Darstellung des wissenschaftlichen Fundaments, auf das die Taxonomie der Lernziele bzw. die Taxonomie der Prüfungsaufgaben aufbaut, wird klar, dass sowohl die Erstellung von Prüfungsaufgaben wie auch die Bewertung von Prüfungsleistungen an objektivierbare Leitplanken gebunden sind. Prüfungsaufgaben kommen gerade nicht „irgendwie“ zustande, sondern werden vorausschauend mit Blick auf ihre linguistische Eindeutigkeit, semantische Verständlichkeit und taxonomische Ausgewogenheit entwickelt – als Gebot der Fairness gegenüber den Prüfungsteilnehmenden und zugleich als Sicherung der Vergleichbarkeit von Berufsbildungsabschlüssen für die Wirtschaft. Ein klares Verständnis der Taxonomie lohnt sich für alle: für Dozierende in den Prüfungsvorbereitungslehrgängen, für die Teilnehmenden der Lehrgänge und Prüfungen, für die Prüfenden und Aufgabenerstellenden (für sie ist es Pflicht) und nicht zuletzt für die Personalentscheiderinnen und Personalentscheider in den Unternehmen, denn erst durch die Taxonomie wird in einem tieferen, qualitativen Sinne deutlich, was Absolventinnen und Absolventen mit einem Berufsabschluss der Höheren Berufsbildung alles können!
Umsetzung der Taxonomie in der Prüfungspraxis
- Für die Anwendung der Taxonomie bei der Bewertung von Prüfungsleistungen haben wir einen Praxisleitfaden erstellt.
- Für alle Prüfenden, für alle Dozierenden und nicht zuletzt für alle Lehrgangs- bzw. Prüfungsteilnehmenden haben wir eine Schnellübersicht (PDF, 230 KB) erstellt: Welche Operatoren, d. h. welche Arbeitsaufträge, sind welcher Taxonomiestufe zuzuordnen – einfach wissenswert und praktisch
Weiterführende Literatur
A.Taxonomie, Lernziele und Prüfungsdidaktik
- Bloom, B. S. et al. (1956). Taxonomy of Educational Objectives. Handbook I: CognitiveDomain. New York: Longman.
- Anderson, L. W.; Krathwohl, D. R. (Hrsg.) (2001). A Taxonomy for Learning, Teaching, and As-sessing. New York: Longman.
- Wildt, J.; Wildt, B. (2011). Prüfen und Bewerten in der Hochschule. Bielefeld: W.Bertelsmann.
- Reinmann, G.; Mandl, H. (2013). Kompetenzorientiert prüfen und bewerten. Weinheim:Beltz.
- Rheinberg, F.; Vollmeyer, R. (2018). Prüfungen gestalten. Stuttgart: Kohlhammer.
B.Operatoren, Aufgabenformate und Bewertung
- Helmke, A. (2012). Leistungsbewertung in der Schule. Seelze: Kallmeyer.
- Leuders, T. et al. (2010). Aufgaben kompetenzorientiert gestalten. Seelze: Kallmeyer.
C.Kognitive Psychologie & Cognitive Load
- Sweller, J.; Ayres, P.; Kalyuga, S. (2011). Cognitive Load Theory. New York: Springer.
- Mayer, R. E. (2020). Learning and Instruction. Cambridge: Cambridge University Press.