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Außenwirtschaft (Fachwirte)

Verordnung über die Prüfung zum Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft vom 1.Oktober 2017

Ziel der Prüfung

Fachwirte und Fachwirtinnen für Außenwirtschaft bahnen Import- und Exportgeschäfte an und wickeln diese ab. Sie ermitteln potenzielle ausländische Geschäftspartner, führen Außenhandelskalkulationen durch und prüfen neben Rentabilität und Finanzierungsmöglichkeiten auch die logistische Durchführbarkeit. Außerdem sammeln sie Marktinformationen und erarbeiten länderspezifische Marketingkonzepte. Bei der Umsetzung übernehmen sie das Projektmanagement. Sie identifizieren Marktentwicklungen und arbeiten an der Entwicklung von internationalen Markteintrittsstrategien mit, um die globale Marktposition des Unternehmens zu stärken. Um aktuelle Veränderungen und Trends eines Zielmarktes erkennen zu können, erstellen sie Risikoanalysen und ergreifen ggf. notwendige Maßnahmen. Außerdem übernehmen sie Aufgaben im Personalwesen.

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