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Schutz- und Sicherheitskraft

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vom 23. März 2005 (BGBI. I, Seite 931)

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen zu können:

  1. Abwenden von Schäden und Gefahren
  2. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
  3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
  4. Kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken
  5. Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften.

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