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Gefahrgutbeauftragte

Ziel der Prüfung

Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen beinhaltet, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Diese Unternehmen müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Als Gefahrgutbeauftragter darf nur eine Person bestellt werden, die im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises ist. Der Schulungsnachweis wird erstmalig nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt. Dieser Nachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Er wird verlängert, wenn vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Informationen

Prüfung für Gefahrgutbeauftragte führen die Industrie- und Handelskammern durch. Interessenten können sich unabhängig vom Lehrgangsort, vom Wohnort oder Firmensitz bei jeder IHK zur Prüfung anmelden. Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich. Die verwendeten Fragebögen sind bundesweit identisch.

Es gibt folgende Prüfungen:

  • die Grundprüfung nach einer Schulung, die mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE) umfasste,
  • die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung, die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) umfasste,
  • die Verlängerungsprüfung.

Die Grundprüfung kann für einen oder bis zu vier Verkehrsträger abgenommen werden. Die Fragen und Aufgaben der Prüfung berücksichtigen die Sachgebiete gemäß § 5 Abs. 2 GbV.

Die Prüfungsbögen für die Grund- und Ergänzungsprüfung enthalten offene Fragen, Multiple-Choice-Fragen und miteinander verknüpfte Fragen nach einer Aufgabenbeschreibung (Fallstudie).

Die Prüfungsbögen für die Verlängerungsprüfung enthalten offene Fragen und Multiple-Choice-Fragen. In der Prüfung muss der Teilnehmer nachweisen, dass er über die Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeiten verfügt, die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlich sind. Aus diesem Grunde werden in der Prüfung Fragen und Aufgaben gestellt, die selbstständiges Arbeiten mit den betreffenden Gefahrgutvorschriften erfordern.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50 Prozent der möglichen Höchstpunktzahl erreicht wurden. Eine einmalige Wiederholung der Grundprüfung ist ohne weitere Schulung möglich.

Verlängerungsprüfungen können innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises beliebig oft wiederholt werden.

Den Fragenfundus zur Prüfung der Gefahrgutbeauftragten finden Sie auf der Website der DIHK.


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Kontakt

Keno Schoon
Keno Schoon Projektreferent

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