Immobiliardarlehensvermittlung - Sachkundeprüfung
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) / § 34i Gewerbeordnung (GewO), ImmobiliardarlehensvermittlerZiel der Prüfung
Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum/zur geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil wird geprüft, ob der Prüfling die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Immobiliardarlehensvermittlung erworben hat und diese praktisch anwenden kann. Der praktische Teil der Prüfung wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt, in dem der Prüfling kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten muss.
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