
Technische Betriebswirte
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt / Geprüfte Technische Betriebswirtin vom 25. November 2003Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.
Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
- Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten
- Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten
- Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen
- Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben soll eine vertiefte betriebswirtschaftliche Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, genutzt werden.

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