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Finanzanlagenfachleute

Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) / § 34f Gewerbeordnung (GewO), Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Ziel der Prüfung

Wer als Selbstständiger Finanzanlagen, beispielsweise Investmentfonds, vermitteln oder über Finanzanlagen innerhalb der Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG beraten möchte, benötigt seit dem 1. Januar 2013 eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).

Die hierzu erforderliche Sachkunde kann durch eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK erbracht werden, sofern nicht durch anerkannte Abschlüsse die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Der Sachkundenachweis ist dabei lediglich im Umfang der beantragten Erlaubnis zu erbringen, also nur für die jeweilige Anlagekategorie, auf die sich die spätere Erlaubnis auch erstreckt.

Gegenstand der Sachkundeprüfung  sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf folgenden Gebieten und deren praktische Anwendung:

  1. fachliche Grundlagen:
    1. rechtliche Grundlagen für die Finanzanlagen-vermittlung und Finanzanlagenberatung,
    2. steuerliche Behandlung der Finanzanlagen,
    3. offene Investmentvermögen und die Möglichkeiten der staatlichen Förderung
    4. geschlossene Investmentvermögen
    5. Vermögensanlagen
  2. Kundenberatung:
    1. Erstellung von Kundenprofilen und Bedarfsermittlung,
    2. Lösungsmöglichkeiten,
    3. Produktdarstellung und Information

Informationen

Vermittler von Finanzanlagen müssen neue Berufsregeln beachten. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis werden mit Wirkung 1. Januar 2013 durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" erheblich verschärft.

Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen. Dafür muss der Finanzanlagenvermittler - soweit er nicht einen gleichgestellten Abschluss nachweisen kann - eine Prüfung als "Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Dauer und Anzahl der Aufgaben
pro Sachgebiet/geprüftem Bereich:

Allgemeiner Teil

(Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten)

20


Aufgaben
30


Min.

Teilprüfung

"Offene Investmentvermögen"

30


Aufgaben
45


Min.

Teilprüfung

"Geschlossene Investmentvermögen"

30


Aufgaben
45


Min.

Teilprüfung

"Vermögensanlagen"

30


Aufgaben
45


Min.

Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung:

Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Aufgabentypen:
Geschlossen (Single-Choice, Multiple-Choice, Berechnungen etc.)

Lösungsschablonen:
Für die schriftlichen Prüfungen am PC sowie den Papierprüfungen werden bei den Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) ein Kreis und für die Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice) Rechtecke verwendet.

Bewertung:
Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche (Allgemeiner Teil "Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten", "Investmentfonds", "Geschlossene Fonds", "Sonstige Vermögensanlagen") werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.

Punktevergabe pro Aufgabe:
Pro Aufgabe wird 1 Punkt vergeben. Für das Bestehen der einzelnen schriftlichen Sachgebiete/geprüften Bereiche heißt dies, dass im Allgemeinen Teil mindestens 10 Aufgaben, in den drei anderen geprüften Bereichen jeweils mindestens 15 Aufgaben korrekt beantwortet werden müssen.

Bewertungsgrundsätze und Vorgaben bei Multiple-Choice-Aufgaben:
Bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt das "Alles oder nichts-Prinzip". Das heißt, nur dann, wenn alle richtigen Antwortalternativen vollständig ankreuzt, wird die Aufgabe mit einem Punkt bewertet.

Praktische Prüfung:
Hier finden Sie hier die Fallvorgaben / die Legende sowie den Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung.

Prüfen digtial:
Vermehrt bieten die IHKs auch Online-Prüfungen am PC zur Sachkundeprüfungen an. Mehr Informationen finden Sie hier.

Informationen für Prüfungsteilnehmende




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Kontakt

Tülin Akca-Üsümüs
Tülin Akça-Üşümüş Assistentin

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