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Gastgewerbe (Fachwirte)

Besondere Rechtsvorschrift für die IHK-Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gastgewerbe/Geprüfte Fachwirtin im Gastgewerbe – Bachelor of Hospitality Services (CCI) – gem. § 54 i.V.m. § 79 Abs. 4 BBiG

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die Fortbildung zum Fachwirt / zur Fachwirtin im Gastgewerbe erworben worden sind. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmenden die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, folgende Aufgaben eines Fachwirtes / einer Fachwirtin im Gastgewerbe verantwortlich wahrzunehmen:

  • Selbstständiges Umsetzen von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben
  • Erkennen von Gästeerwartungen und Bewerten neuer Entwicklungen sowie Planung, Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen
  • Zielorientiertes Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln
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Kontakt

Katja Rupperath
Katja Rupperath Assistentin

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