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Luftfahrttechnik (Industriemeister)

Besondere Rechtsvorschrift für die IHK-Fortbildungsprüfung zum Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Luftfahrttechnik gemäß § 54 i. V. mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister Luftfahrttechnik/zur Geprüften Industriemeisterin Luftfahrttechnik und damit die Befähigung:

  • in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  • sich auf verändernde luftfahrttechnische Systeme und Herstellungsverfahren, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Prüfungskalender

Dank unseres Prüfungskalenders wissen Sie genau, wann nächste IHK-Prüfung stattfindet.

DIHK-Publikationen wie beispielsweise Rahmenpläne oder Schriften zur Bildungspolitik finden Sie beim

Informationen für Prüfungsteilnehmende


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Schmitz
Tobias Schmitz Assistent


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Weißkopf
Cathrin Weißkopf Assistentin

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