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Chemie (Industriemeister)

Verordnung zur Prüfung zum Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie vom 15.09.2004 (BGBl. I S. 2337), zuletzt geändert durch Artikel 28 der VO vom 9.12.2019 (BGBl. I S. 2153)

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie und damit die Befähigung:

  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen;
  2. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Prüfungskalender

Dank unseres Prüfungskalenders wissen Sie genau, wann Ihre nächste IHK-Prüfung stattfindet.

DIHK-Publikationen wie beispielsweise Rahmenpläne oder Schriften zur Bildungspolitik finden Sie beim

Informationen für Prüfungsteilnehmende


Zusatzdateien, Aktualisierungen und Ergänzungen


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Schmitz
Tobias Schmitz Assistent


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Weißkopf
Cathrin Weißkopf Assistentin

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