Ausbilder-Eignungsverordnung
Grundlage der Ausbildung der Ausbilder (AdA) ist die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) aus dem Jahr 2009. Die Inhalte der AEVO werden durch den Rahmenplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) aus dem Jahr 2024 genauer strukturiert und spezifiziert. Die AdA-Vorbereitungslehrgänge bauen auf diesem Rahmenplan auf.
Der aktuelle AEVO Rahmenplan steht auf der Website des DIHK Verlags als Printausgabe sowie als kostenpflichtiger Download zur Verfügung.
Ziel der Prüfung
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
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Weitere Tipps zum Thema AEVO-Prüfung – von den Zulassungsvoraussetzungen über den Aufbau der schriftlichen und der praktischen Prüfung bis hin zu Prüfungsterminen und passendem Lernmaterial.
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