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Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz

WEG-Verwaltung stellt die Einhaltung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft sicher. Die Eigentümergemeinschaft legt jedoch die Hausordnung sowie mögliche Änderungen durch Beschluss selbst fest. Durchführung von Maßnahmen für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.

Moderne Wohnblöcke mit Markisen

© chris-mueller/iStock/Getty Images Plus

Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine
Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung „Zertifizierter Verwalter“ setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.

 Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Themenbereichen, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft - 5 Fragen mit insgesamt 8 Punkten
  • Rechtliche Grundlagen - 25 Fragen mit insgesamt 40 Punkten
  • Kaufmännische Grundlagen - 9 Fragen mit insgesamt 14 Punkten
  • Technische Grundlagen - 11 Fragen mit insgesamt 18 Punkten

Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn in jedem einzelnen Themenbereich mind. 50% der Punkte erreicht worden sind.

Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

Der Rahmenplan (PDF-Datei · 798 KB) beschreibt, was die Teilnehmenden eines entsprechenden Lehrgangs über die Immobilienwirtschaft allgemein sowie über rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen wissen sollten.