Pfadnavigation

Versicherungsvermittler

Wer als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Hierfür muss er nachweisen, dass er mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen vertraut ist und sich mit der Kundenberatung auskennt. Bei juristischen Personen müssen alle Vertretungsberechtigten ihre Sachkunde belegen.

Die Prüfungsaufgaben erstellt das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV); die Geschäftsstelle für den Aufgabenauswahlausschuss ist bei der DIHK-Bildungs-gGmbH angesiedelt.