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Übersetzer (VO 2017)

Ziel der Prüfung

Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Übersetzer oder die Geprüfte Übersetzerin in der Lage sein, Aufträge zur Übersetzung aus dem Deutschen (Hauptsprache) in eine Fremdsprache (Zielsprache) oder aus der Fremdsprache in die deutsche Sprache im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder auf selbstständiger Basis insbesondere für Unternehmen, Übersetzungsagenturen, Gerichte und Notare sowie für öffentliche Institutionen eigenständig und eigenverantwortlich durchzuführen.