Darlehensvermittlung
Zum 20. November 2026 wird mit § 34k GewO ein neuer Sachkundenachweis für die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen eingeführtInformationen
Die Sachkundeprüfung "Geprüfte Fachfrau/-mann für Darlehensvermittlung IHK" ist grundsätzlich von Personen abzulegen, die eine Erlaubnis als Darlehensvermittler nach § 34k Abs. 1 GewO beantragen und keinen anerkannten gleichgestellten Berufsabschluss oder Sachkundenachweis besitzen. Sie dient dem Nachweis, dass die für die Vermittlung von und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen erforderlichen fachlichen Produkt- und Beratungskenntnisse vorhanden sind.
Aufbau der Sachkundeprüfung
Die Gesamtdauer der Sachkundeprüfung beträgt: 150 Minuten. Eine Pause ist nicht vorgesehen.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Prüfbereiche:
- Kundenberatung
- fachliche Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen
- Finanzierung und Kreditprodukte.
Die Prüfung umfasst insgesamt: 100 Aufgaben, davon
- 40 Aufgaben im Prüfbereich "Kenntnisse für die Darlehensvermittlung und -beratung"
- 60 Aufgaben im Prüfbereich "Finanzierung und Kreditprodukte".
Es können insbesondere folgende elektronisch auswertbare Aufgabenformen verwendet werden:
- Single-Choice-Aufgaben,
- Multiple-Choice-Aufgaben,
- Berechnungsaufgaben,
- Reihenfolgeaufgaben,
- Zuordnungsaufgaben,
- Lückentextaufgaben ("Fill-in"),
- weitere digital auswertbare Aufgabentypen.
Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu Artikel 1 § 1 Absatz 2) der Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) geregelt.
Sachgebiet 1: Kenntnisse für die Vermittlung von und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen
Insbesondere:
- Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit,
- Vertragsrecht,
- Kaufvertragsrecht,
- Verbraucherkreditrecht,
- Verbraucherdarlehensvertragsrecht,
- Verhaltens- und Informationspflichten,
- Kreditwesengesetz,
- Geldwäschegesetz,
- Verbraucherschutz,
- Wettbewerbsrecht,
- Datenschutz,
- KI und Datenschutz,
- Aufsicht und Registerwesen,
- wirtschaftliche Grundlagen,
- Zins- und Geldpolitik.
Sachgebiet 2: Finanzierung und Kreditprodukte
Insbesondere:
- Finanzierungsanlässe,
- Kreditprodukte,
- Ratendarlehen,
- Kontokorrentkredite,
- Kreditkarten,
- Leasing,
- Bauspardarlehen,
- staatliche Fördermittel,
- Finanzierungsplanung,
- Konditionsvergleich,
- Effektivzins,
- Kreditwürdigkeitsprüfung,
- Scoring,
- Bonitätsprüfung,
- Kreditsicherheiten,
- Risiken der Finanzierung,
- Umschuldung,
- Kreditprolongation,
- Kündigung von Kreditverträgen.
Sachgebiet: Kundenberatung
Insbesondere:
- Serviceerwartungen des Kunden,
- Bedarfsermittlung,
- Kundengespräch,
- Gesprächsführung,
- Risikohinweise,
- Konfliktbewältigung,
- Kundenbetreuung.
Hinweis zum Prüfbereich "Kundenberatung": Der Prüfungsbereich "Kundenberatung" wird nicht gesondert geprüft, sondern ist in die beiden übrigen Prüfungsbereiche integriert.
Den Rahmenplan finden Sie hier.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte erzielt werden. Eine Mindestpunktzahl in einzelnen Prüfungsbereichen ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist allein das Gesamtergebnis.
Nach erfolgreichem Bestehen erhält der Prüfling die Bescheinigung: "Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK" beziehungsweise "Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK" nach § 34k Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GewO.
Hilfsmittel
Zugelassen ist:
- ein netzunabhängiger,
- nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner.
Zusätzlich steht in der Prüfungssoftware ein elektronischer Taschenrechner zur Verfügung.
Weitere Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Information für Prüfungsteilnehmende
Die Sachkundeprüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Prüfungsteil und wird als digitale PC-Prüfung durchgeführt.
Die IHKs bieten die Prüfungstermine flexibel nach Bedarf an. Bundeseinheitliche Prüfungstermine sind nicht vorgesehen. Informieren Sie sich bei Ihrer IHK.
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