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Immobiliardarlehensvermittlung

Ziel der Prüfung

Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum/zur Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil wird geprüft, ob der Prüfling die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Immobiliardarlehensvermittlung erworben hat und diese praktisch anwenden kann. Der praktische Teil der Prüfung wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt, in dem der Prüfling kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten muss.

Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung:

Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Aufgabentypen:
Geschlossen (Single-Choice, Multiple-Choice, Berechnungen etc.)

Lösungsschablonen:
Für die schriftlichen Prüfungen am PC sowie den Papierprüfungen werden bei den Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) ein Kreis und für die Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice) Rechtecke verwendet.

Bewertungsgrundsätze und Vorgaben bei Multiple-Choice-Aufgaben:
Bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt das "Alles oder nichts-Prinzip". Das heißt, nur dann, wenn alle richtigen Antwortalternativen vollständig ankreuzt, wird die Aufgabe mit einem Punkt bewertet.

Praktische Prüfung:
Hier finden Sie hier die Fallvorgaben / die Legende sowie den Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung.

Prüfen digtial:
Vermehrt bieten die IHKs auch Online-Prüfungen am PC zur Sachkundeprüfungen an. Mehr Informationen finden Sie hier.

Informationen für Prüfungsteilnehmende