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Gefahrgut

Ziel der Prüfung

Stückgut- und Tankfahrzeugführer unterliegen bei der Beförderung gefährlicher Güter nach dem Gefahrgutrecht einer besonderen Schulungspflicht. Es ist eine Schulung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsveranstalter und sowie eine schriftliche Prüfung vor der IHK nötig. Der Umfang der Schulung richtet sich nach den Anforderungen, die das Gefahrgutrecht an den Fahrzeugführer stellt. Soweit gefährliche Güter ausschließlich als Stückgut oder in loser Schüttung transportieren werden sollen, reicht der Besuch eines Basiskurses aus. Weitere Aufbaukurse für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Tanks, explosiven Stoffen oder radioaktiven Stoffen sind je nach Einsatzgebiet des Fahrers erforderlich. Am Ende einer jeden Schulung steht die Prüfung durch die IHK.

Informationen

Der Transport gefährlicher Güter stellt besondere Anforderung an die beteiligten Unternehmer und Fahrer und erfordert nach dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ("Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route", ADR) einen sogenannten ADR-Schein.

Aufgabe der IHKs ist die Kontrolle und Anerkennung der Veranstalter, die entsprechende Schulungen anbieten, und die Durchführung der Prüfungen. Die DIHK-Bildungs-gGmbH entwickelt in Zusammenarbeit mit einzelnen IHKs und dem DIHK die notwendigen Prüfungsunterlagen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der DIHK.

Prüfungskalender

Dank unseres Prüfungskalenders wissen Sie genau, wann Ihre nächste IHK-Prüfung stattfindet.