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DIHK-Hinweisgebersystem

Integrity Line: Wie Rechts- und Compliance-Verstöße bei der DIHK gemeldet werden können

Das DIHK-Hinweisgebersystem ermöglicht anonyme Meldungen zu möglichen Rechtsverstößen.

© DIHK

Seit Mitte 2023 hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein anonymes Hinweisgebersystem eingerichtet. Über die DIHK Integrity Line können mögliche Rechts- und Compliance-Verstöße der DIHK gemeldet werden. Sie werden in der Folge sorgfältig geprüft, um Fehlverhalten innerhalb des Dachverbands der Industrie- und Handelskammern zu unterbinden. Weitere Informationen und den Link zum Hinweisgebersystem finden Sie hier.

Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften ist für die DIHK selbstverständlich - sowohl auf nationaler und internationaler Ebene. Regel- und Gesetzesverstöße nimmt die DIHK sehr ernst. Entsprechend geht die DIHK jedem Hinweis nach, klärt die Umstände auf und stellt das Fehlverhalten ab.

DIHK gegen Korruption, Bestechung und Diskriminierung

Die DIHK verurteilt jede Form von Korruption und Bestechung. Die DIHK leistet keine Vorteile an Dritte und verschafft sich keine Vorteile auf unrechtmäßige Weise.

Bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Lieferanten und freien Mitarbeitern wird das Vergaberecht gemäß interner Beschaffungsrichtlinie bei der Beauftragung beachtet. Es gewährleistet, dass Aufträge ohne Diskriminierung und in freiem Wettbewerb vergeben werden.

Eine unserer größten Stärken ist die Bündelung der Expertisen unsere Beschäftigten aus vielen verschiedenen Ländern und Kulturen. Jegliche Form der Diskriminierung ist mit unseren Werten nicht vereinbar und wird demzufolge auch nicht geduldet.

Anonymes Hinweisgebersystem

Zur Meldung möglicher Rechts- und Compliance-Verstöße können unsere Mitarbeitenden, Partnerorganisationen, Lieferanten und anderen Parteien unsere anonyme Hinweisgeberplattform nutzen. Die DIHK Integrity Line ermöglicht eine anonyme Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen internen Stelle bei der DIHK. Hier können Hinweise beziehungsweise Bedenken zu möglichen Verstößen gegen Gesetze und/oder interne Richtlinien gegeben werden.

Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft. Gegebenenfalls werden erforderliche Maßnahmen zur Unterbindung von Fehlverhalten getroffen.