Die entsprechenden, gesetzlich vorgeschriebenen Sach- und Fachkundeprüfungen nimmt die IHK vor Ort ab.
Entwickelt werden die Prüfungen und die dazugehörigen Unterlagen in enger Zusammenarbeit zwischen den IHKs, die DIHK und der DIHK-Bildungs-gGmbH. Das schafft Synergien und sichert nicht nur bundeseinheitliche Standards, sondern auch ein hohes Maß an Qualität.
EU-Berufskraftfahrer-Prüfung
Durch die Qualifizierung soll Verkehrssicherheit verbessert sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer ausgebaut werden. Wie werden ein defensiver Fahrstil sowie rationeller Kraftstoffverbrauch entwickelt?
Bewachungsgewerbe
Mit der gesetzlichen Regelung soll sichergestellt werden, dass Personen, die die Verantwortung für die Sicherheit fremden Lebens und Eigentums tragen, im behördlichen Sinn zuverlässig sind und sich für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe persönlich und fachlich eignen.
Finanzanlagenvermittler
Wer als Selbstständiger Finanzanlagen, beispielsweise Investmentfonds, vermitteln oder über Finanzanlagen innerhalb der Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG beraten möchte, benötigt seit dem 1. Januar 2013 eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).
Freiverkäufliche Arzneimittel
Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel setzt in Deutschland einen Sachkundenachweis voraus (§ 50 Arzneimittelgesetz, AMG). Dieser Sachkundenachweis wird in der Regel durch eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erlangt.
Gefahrgutbeauftragte
Unternehmen, die auf Straße, Schiene oder mit dem Schiff gefährlicher Güter transportieren, müssen mindestens eine:n Gefahrgutbeauftragte:n bestellen, der oder die wiederum im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein muss. Die entsprechende Prüfung nimmt die IHK ab, der Schulungsnachweis ist fünf Jahre lang gültig.
Gefahrgutfahrer
Stückgut- und Tankfahrzeugführer unterliegen bei der Beförderung gefährlicher Güter nach dem Gefahrgutrecht einer besonderen Schulungspflicht. Es ist eine Schulung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsveranstalter und sowie eine schriftliche Prüfung vor der IHK nötig.
Güter- und Straßenpersonenverkehr
Wer als Taxi- Mietwagen- oder Omnibusunternehmer Personen befördern möchte oder gewerbsmäßig Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen einsetzt, muss dafür bei der IHK eine Fachkundeprüfung ablegen, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfasst.
Immobiliardarlehensvermittler
Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Der praktische Teil der Prüfung wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt.
Versicherungsvermittler
Wer als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.