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Allgemeine Infos

Neben gesetzlicher Rente und privater Vorsorge steigt der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung sowohl bei Unternehmen wie auch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und Gewerkschaften beständig.

Arbeitgebende sind gesetzlich zwar nicht verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, müssen aber auf Verlangen ihrer Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung umsetzen. Unternehmen sind also gut beraten, Vorschläge zu unterbreiten und die Belegschaft darüber zu informieren, welche Form der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen möglich ist.

Der bundeseinheitliche Zertifikatslehrgang "BAV-Spezialist (IHK)" und der weiterführende Lehrgang "Senior BAV-Spezialist (IHK)" richten sich an Beschäftigte in betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen sowie Mitarbeitende von Versorgungsträgern und Anbieter von Dienstleistungen zur betrieblichen Altersversorgung. Interessierte, die an dem IHK-Zertifikatslehrgang "BAV-Spezialist (IHK)" erfolgreich teilgenommen haben, können den weiterführenden Lehrgang "Senior BAV-Spezialist (IHK)" absolvieren.

Die Lehrgangsabsolventinnen und Lehrgangsabsolventen sind befähigt, eine passende betriebliche Altersversorgung im Unternehmen einzurichten beziehungsweise interessierten Personen fachlich sicher und kompetent die richtige betriebliche Altersversorgung zu empfehlen. Der Zertifikatslehrgang vermittelt das erforderliche Fachwissen für einen produktiven Umgang mit der betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: IQ-Team@wb.dihk.de