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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Immer mehr Tätigkeiten werden als Dienstleistungen bezeichnet oder entstehen gänzlich neu. Sie grenzen sich dadurch ab, dass sie keine Arbeiten der industriellen und handwerklichen Produktion sind, gleichwohl aber Bestandteile aller Branchen.

Die Ausweitung der Dienstleistungsbereiche führt nicht nur zu Umstellungen der traditionellen Inhouse-Dienstleistungen, wie beispielsweise der kaufmännischen Sachbearbeitung, sondern auch zur Entstehung neuer Leistungen; schwerpunktartig in den Bereichen Sport- und Fitnesswirtschaft, Gesundheitswesen, Tourismus, Veranstaltungswesen und Gastgewerbe sowie im großen Gebiet der Medienwirtschaft. In all diesen Bereichen sind professionelle Strukturen für kaufmännische Dienstleistungen entwickelt worden.

Inhalte der Prüfung

Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:

  1. Volks- und Betriebswirtschaft,
  2. Rechnungswesen,
  3. Recht und Steuern,
  4. Unternehmensführung.

Im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebswirtschaft“ sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

  1. Volkswirtschaftliche Grundlagen,
  2. Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
  3. Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
  4. Unternehmenszusammenschlüsse.


Im Qualifikationsbereich „Rechnungswesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darstellen und begründen zu können. Dazu gehören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhänge sowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläutern und anwenden zu können. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

  1. Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,
  2. Finanzbuchhaltung,
  3. Kosten- und Leistungsrechnung,
  4. Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,
  5. Planungsrechnung.


Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechtsund des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden. In diesem Rahmen können geprüft werden:

  1. Rechtliche Zusammenhänge,
  2. Steuerrechtliche Bestimmungen.


Im Qualifikationsbereich „Unternehmensführung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

  1. Betriebsorganisation,
  2. Personalführung,
  3. Personalentwicklung.