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Volks- und Betriebswirtschaft

Im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebswirtschaft“ sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

  1. Volkswirtschaftliche Grundlagen,
  2. Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
  3. Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
  4. Unternehmenszusammenschlüsse.