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Welche Hilfsmittel dürfen verwendet werden?

Geprüfte Bankfachwirte

Alle Qualifikationsbereiche

dokumentenechtes Schreibmaterial; Lineal; netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Grundlegende Qualifikationen

Allgemeine Bankbetriebswirtschaft

siehe „Alle Qualifikationsbereiche“; zusätzlich Gesetzestexte, insbesondere Kreditwesengesetz einschließlich der Solvabilitätsverordnung, der Liquiditätsverordnung sowie der
Großkredit- und Millionenkreditverordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), EU-Verordnung CRR, Handelsgesetzbuch bzw. Gesetzessammlungen, in denen
diese Gesetze Bestandteil sind

Betriebswirtschaft

siehe „Alle Qualifikationsbereiche“; zusätzlich Gesetzestexte, insbesondere Handelsgesetzbuch, Arbeitsgesetze bzw. Gesetzessammlungen, in denen diese Gesetze Bestandteil sind

Volkswirtschaft

siehe „Alle Qualifikationsbereiche“

Recht

siehe „Alle Qualifikationsbereiche“; zusätzlich Gesetzestexte, insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Zivilprozessordnung, GmbH-Gesetz, Insolvenzordnung bzw. Gesetzessammlungen, in denen diese Gesetze Bestandteil sind

Spezielle Qualifikationen

siehe „Alle Qualifikationsbereiche“

Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt:

  • für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres,
  • für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres.
  • Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig.