Informationen und Dokumente für Finanzanlagenvermittler
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Finanzanlagenvermittler relevanten Informationen und Dokumente.
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Informationen:
Vermittler von Finanzanlagen müssen neue Berufsregeln beachten. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis werden mit Wirkung 1. Januar 2013 durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" erheblich verschärft.
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen. Dafür muss der Finanzanlagenvermittler - soweit er nicht einen gleichgestellten Abschluss nachweisen kann - eine Prüfung als "Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Dauer und Anzahl der Aufgaben
pro Sachgebiet/geprüftem Bereich:
Allgemeiner Teil
(Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten)
|
20 Aufgaben |
30 Min. |
Teilprüfung
„Offene Investmentvermögen“
|
30 Aufgaben |
45 Min. |
Teilprüfung
„Geschlossene Investmentvermögen“
|
30 Aufgaben |
45 Min. |
Teilprüfung
„Vermögensanlagen“
|
30 Aufgaben |
45 Min. |
Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung:Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
Aufgabentypen:Geschlossen (Single-Choice, Multiple-Choice, Berechnungen etc.)
Lösungsschablonen: Für die schriftlichen Prüfungen am PC sowie den Papierprüfungen werden bei den Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) ein Kreis und für die Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice) Rechtecke verwendet.
Bewertung:Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche (Allgemeiner Teil "Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten", "Investmentfonds", "Geschlossene Fonds", "Sonstige Vermögensanlagen") werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.
Punktevergabe pro Aufgabe:Pro Aufgabe wird 1 Punkt vergeben. Für das Bestehen der einzelnen schriftlichen Sachgebiete/geprüften Bereiche heißt dies, dass im Allgemeinen Teil mindestens 10 Aufgaben, in den drei anderen geprüften Bereichen jeweils mindestens 15 Aufgaben korrekt beantwortet werden müssen.
Bewertungsgrundsätze und Vorgaben bei Multiple-Choice-Aufgaben:Bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt das "Alles oder nichts-Prinzip". D. h., nur dann, wenn alle richtigen Antwortalternativen vollständig ankreuzt, wird die Aufgabe mit einem Punkt bewertet.
PC-Prüfung:Teilweise bieten die IHKs auch Online-Prüfungen am PC an. Mehr Informationen und Beispielaufgaben finden sie
hier.
Praktische Prüfung:Hier finden Sie hier die Fallvorgaben / die Legende sowie den Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung.

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Die Prüfungstermine für bundeseinheitliche schriftliche Prüfungen sind mit den IHKs abgestimmt. Hier können Sie sich die aktuellen bundeseinheitlichen Prüfungstermine downloaden.
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