IHK.Sach- und Fachkundeprüfungen
Wer Personen oder gefährliche Güter transportieren, Versicherungen vermitteln, als Sicherheitsmitarbeiter tätig sein oder freiverkäufliche Arzneimittel vertreiben möchte, muss nachweisen, dass er hierfür besonders qualifiziert ist.
Die entsprechenden, gesetzlich vorgeschriebenen Sach- und Fachkundeprüfungen nimmt die IHK vor Ort ab.
Entwickelt werden die Prüfungen und die dazugehörigen Unterlagen in enger Zusammenarbeit zwischen den IHKs, dem DIHK e. V. und der DIHK-Bildungs-GmbH. Das schafft Synergien und sichert nicht nur bundeseinheitliche Standards, sondern auch ein hohes Maß an Qualität.
Weitere Informationen:
Ansprechpartner
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