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Ausbildung der Ausbilder - IHK Prüfung

Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung AEVO von 2009
Ein Ausbilder in einer Werkstatt mit zwei Auszubildenden. Alle tragen Schutzbrillen.

Ausbilder erklärt die Bedienung einer Maschine

© industrieblick / Ausbildung / Adobe Stock

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Themenseite im Shop

Weitere Tipps zur Prüfungsvorbereitung und einen Überblick über das Lernmaterial erhalten Sie auf unserer Themenseite zur AEVO-Prüfung in unserem Shop.


PC-Prüfung

Die Prüfung Ausbildung der Ausbilder (AEVO) wird von vielen IHKs auch am PC geprüft. Weitere Informationen zur PC-Prüfung sowie einen Link zu einer Testprüfung finden Sie hier.