
Ausbilder erklärt die Bedienung einer Maschine
© industrieblick / Ausbildung / Adobe Stock
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Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
Themenseite im Shop
Weitere Tipps zur Prüfungsvorbereitung und einen Überblick über das Lernmaterial erhalten Sie auf unserer Themenseite zur AEVO-Prüfung in unserem Shop.
PC-Prüfung
Die Prüfung Ausbildung der Ausbilder (AEVO) wird von vielen IHKs auch am PC geprüft. Weitere Informationen zur PC-Prüfung sowie einen Link zu einer Testprüfung finden Sie hier.