Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung:
Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist seit 01. Januar 2003 der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dieses gilt für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen, für Selbständige ebenso wie für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter.
Zu den Tätigkeiten gehören:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in
Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr - Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich vor gastgewerblichen Diskotheken
Die 120-minütige schriftliche Prüfung wird bundesweit am 3. Donnerstag des Monats von über 40 IHKs angeboten, zum Teil als Online-Prüfung am PC.
Prüfungsvorbereitung Online Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
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PC-Prüfung in der HK Bremen


Titel: Lernmaterialien für Einsteiger im Bewachungsgewerbe, 2009 Bestellnummer: 7/27-A


Titel: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe: Musterprüfung , 2009 Bestellnummer: 6/319


IHKs können die Unterlagen direkt beim W. Bertelsmann Verlag bestellen, Unternehmen und Teilnehmer können die Unterlagen bei der SecuMedia Verlags-GmbH, Tel.: 06725/9304-0, Fax: 06725/5994, Internet: www.secumedia.info, E-Mail: info secumedia.de bestellen 
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