Grundsätzlich dürfen Arzneimittel ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt hier jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Dabei hat der Gesetzgeber die IHKs mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. In Kooperation mit IHKs und dem DIHK e.V. entwickelt die DIHK-Bildungs-GmbH die Prüfungsunterlagen.