
Um als Sicherheitsmitarbeiter tätig zu sein, gefährliche Güter zu transportieren oder Versicherungen zu vermitteln, verlangt der Gesetzgeber einen Nachweis. Dieser ist in der Regel in Form einer Fach- und Sachkundeprüfung zu erbringen. Die Durchführung der Prüfungen obliegt dabei den jeweiligen IHKs. Die umfassenden Aufgaben und die Entwicklung notwendiger Produkte werden in enger Zusammenarbeit zwischen den IHKs, dem DIHK e.V und der DIHK-Bildungs-GmbH bewältigt. Die zentrale Zusammenarbeit sichert ein hohes Maß an Qualität, schafft Synergien und sichert einheitliche Standards. 
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